Orthopädische Schuhzurichtungen sind spezielle kleine oder auch größere Veränderungen an Konfektionsschuhen. Sie dienen dazu, Beschwerden oder Behinderungen auszugleichen, wie sie etwa durch Fehlstellungen des Fußes – zum Beispiel Plattfüße, Senk- oder Spitzfüße – entstehen können. Im Rahmen der Zurichtung des Schuhs können Orthopädieschuhmacherinnen und -schuhmacher den Schuh nach orthopädischen Vorgaben so umgestalten, dass der Fuß in seiner Funktion optimal unterstützt wird. Reicht die Zurichtung für die gewünschte Entlastung bzw. Korrektur des Fußes allein nicht aus, kann einen ergänzende Versorgung mit orthopädischen Einlagen oder alternativ eine Maßschuhversorgung in Frage kommen.
Orthopädische Zurichtungen sind in den meisten Fällen bei den Krankenkassen erstattungsfähig.
Welche Möglichkeiten der orthopädischen Zurichtung gibt es?
Veränderungen am Absatz
Orthopädische Schuhzurichtungen erstrecken sich sowohl auf die Außen- als auch Innenbereiche eines Schuhs. Typisch sind zum Beispiel Arbeiten am Absatz wie einseitige Absatzverlängerungen oder auch Verkürzungen zum Ausgleich einer Beinlängendifferenz. Auch Absatzverbreiterungen, der Einbau eines Keilabsatzes oder Abrollabsatzes zählen hierzu. Zudem können zur Schuherhöhung einseitige Erhöhungen am Sohlenrand angebracht oder auch bestehende Schuherhöhungen wieder entfernt werden.
Zurichtungen an der Sohle
Im Bereich der Sohle werden häufig Entlastungs- und Dämpfungselemente sowie Abrollhilfen angebracht, zum Beispiel Schmetterlingsrollen, Ausgleichsrollen, Zehen-, Ballen- und Mittelfußrollen und Weichbettungen. Bei Erkrankungen wie der Haglundferse kann eine entsprechende Fersenentlastung oder ein Vorfußrückenpolster eingebaut werden.
Arbeiten am Schaft
Der Schaft des Schuhs eignet sich ebenfalls für Schuhzurichtungen, zum Beispiel, um dem Fuß mit einer ein- oder zweiseitigen Schaftversteifung mehr Führung und Stabilität zu geben. Zudem können ergänzend Klettverschlüsse, Reißverschlüsse oder Schnallen an den Schuh angebracht werden.